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Tierschutzrechtslexikon
 
 

Tierschützer

 

Allgemeines

Als Tierschützer werden Menschen bezeichnet, die sich in uneigennütziger Weise für die Bedürfnisse von Tieren einsetzen und ihre Anliegen mit einer gewissen Intensität verfolgen. Dass es sich hierbei nicht um eine homogene Gruppe, sondern um ein breites Spektrum von Personen unterschiedlicher Meinungen und Interessen handelt, lässt sich vor allem damit erklären, dass Tiere ihre konkreten Bedürfnisse nicht selber mitteilen können, sondern aufgrund ethologischer Beobachtungen und Schlussfolgerungen auf sie geschlossen werden muss. Der Hauptgrund der unterschiedlichen Betrachtungsweise jedoch liegt im Spannungsfeld zwischen den Nutzungsinteressen des Menschen und dem tierlichen Anspruch auf Leben, Unversehrtheit und Selbstbestimmung. Je nach Standpunkt setzen sich Tierschützer daher dem Vorwurf der Inkonsequenz und Unglaubwürdigkeit oder aber jenem der Intoleranz und Kompromissunfähigkeit aus. Durch Zusammenschluss Gleichgesinnter in Tierschutzorganisationen kann eine Bündelung der Interessen und somit höhere Durchsetzungskraft in Gesellschaft und Politik erreicht werden.

Zu unterscheiden ist zwischen Tierschützern und Tierrechtlern. Während sich Tierschützer prioritär auf das Wohlergehen von Tieren unter Nutzungsbedingungen fokussieren, stellen Tierrechtler das heutige Gesellschafts- und Rechtssystem grundlegend in Frage, indem Tieren subjektive Rechte zuerkannt und ihre Nutzung konsequent abgelehnt werden.


Rechtliche Erfassung

Weitere Informationen:
» "Tierschützer – Ihre Erscheinungsformen, Handlungsweisen und ihr Ringen um Integrität", Klaus Peter Rippe, erschienen in: Psychologische Aspekte zum Tier im Recht, Bern 2010 133-152


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