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Nr. 8: Zürcher Verwaltungsgericht schützt Würde von Versuchsprimaten

06.05.2008
 

Liebe Freundinnen und Freunde der Stiftung für das Tier im Recht (TIR)

Wir freuen uns sehr, Ihnen sozusagen "taufrisch" von einem grossen Erfolg für den Tierschutz berichten zu dürfen, an dem die TIR massgeblich beteiligt ist: Heute ist der Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts bekannt geworden, dass zwei umstrittene Primatenversuchsprojekte am Institut für Neuroinformatik verboten bleiben.

Im November 2006 hat die kantonale Tierversuchskommission die beiden vom Veterinäramt ursprünglich bewilligten Projekte bei der kantonalen Gesundheitsdirektion angefochten. In beiden Fällen vertrat sie dabei die Ansicht, die geplanten Experimente seien aufgrund der unverhältnismässigen Belastungen für die Primaten rechtswidrig, wobei vor allem auch die Tierwürde übermässig verletzt werde. Die Gesundheitsdirektion hat die Auffassung der Tierversuchskommission in beiden Fällen gestützt. Gegen diese Entscheide haben die betroffenen Forscher dann beim Verwaltungsgericht Beschwerde geführt.

In den mit Spannung erwarteten Urteilen hat das Verwaltungsgericht nun die Argumentation der Tierversuchskommission erneut bestätigt. Es weist die Beschwerden vollumfänglich ab, womit die umstrittenen Versuche untersagt bleiben. Ob die betroffenen Forscher die Verfahren an das Bundesgericht weiterziehen, ist noch offen. Auf Seiten des Tierschutzes sieht man dem jedoch gelassen entgegen.

Erstmals überhaupt wurden damit Tierversuche in der Schweiz auf dem Rechtsmittelweg verhindert. Ob dies einen eigentlichen Paradigmenwechsel im Tierversuchsbereich bedeutet, bleibt abzuwarten – der Erfolg gibt aber Hoffnung, dass die Tierwürde in der Bewilligungspraxis fortan stärkere Beachtung finden wird.

 Die TIR ist hoch erfreut über die beiden Entscheide und den Mut der zuständigen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden zu tierfreundlichen Entscheidungen. Sie beglückwünscht die Tierversuchskommission – und insbesondere die drei Tierschutzvertreter, die am positiven Ausgang der Verfahren ganz entscheidend beteiligt waren. Da einer dieser drei – als einziger Jurist in der Kommission – der Geschäftsleiter der TIR ist, dürfen wir nicht ohne Stolz behaupten, ebenfalls einen nicht unwesentlichen Teil zum Gelingen in dieser bedeutenden Angelegenheit beigetragen zu haben.

Freundliche Grüsse und einen wundervollen Frühlingsbeginn.

 
 
 

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