| Liebe Freundinnen
und Freunde der Stiftung für das Tier im Recht
(TIR)
Kein Tag vergeht,
ohne dass in den Medien über zeitgemässe und anständige Unternehmensführung –
sog. "Good Governance" – gesprochen wird. So sollen Förderstiftungen künftig
nach dem "Swiss Foundation Code" geführt werden und haben sich die grossen
Hilfswerke unter der Leitung von Prof. René Rhinow vom Schweizerischen Roten
Kreuz zum "Swiss NPO-Code" durchgerungen. Und soeben hat sich auch die
Economiesuisse, der Dachverband der Schweizer Wirtschaft, einen entsprechenden
Code auferlegt.
Auch die Stiftung
für das Tier im Recht legt in der Unternehmensführung grossen Wert auf die
Einhaltung ethischer Grundsätze. Unter Mithilfe unseres Stiftungsrats –
namentlich von Dr. iur. Christoph Degen, dem Geschäftsleiter der proFonds –
haben wir einen eigenen, auf die TIR massgeschneiderten "Good Governance Code"
entworfen,
der der effizienten und langfristigen Verwirklichung unseres Stiftungszwecks
dient. Er regelt die Verantwortung von Stiftungsrat und Geschäftsleitung näher,
sorgt für klare Führungsstrukturen, fördert das Vertrauen von Öffentlichkeit und
Spendenden in unsere Organisation und schafft mit der Pflicht zu objektiver
Berichterstattung Transparenz über Tätigkeit und Erfolg der Stiftung.
Dass wir uns auf
den verschiedensten Ebenen für die kontinuierliche Besserstellung des Tieres in
Recht, Ethik und Gesellschaft einsetzen, wissen Sie als treue Begleiterinnen und
Begleiter unserer Stiftung schon seit langem. Wie umfangreich und vielfältig
unsere Tätigkeiten auch im vergangenen Jahr wieder waren, ergibt sich aus
unserem soeben veröffentlichten Jahresbericht 2006.
Obschon die
Finanzmittel leider nicht mehr so reichlich geflossen sind wie 2005, konnten wir
dank strikter Budgetdisziplin auch im vergangenen Jahr verschiedene Projekte
wirksam betreuen und zum Ziel führen. Schwergewichte bildeten etwa die
Realisation und Publikation der Unterrichtshilfe "Von
Menschen, Tieren und Politik", der erhebliche
Ausbau unserer Stiftungsbibliothek, die von uns intensiv begleiteten
Gesetzgebungsarbeiten rund um das Schweizer
Hunderecht und die sehr rege benutzten elektronischen Rechtsauskünfte.
Ohne die ideelle
und finanzielle Unterstützung einer breit gestreuten Gönnerschaft hätten all
diese Projekte nicht realisiert werden können und wäre die – wie wir denken nach
wie vor sehr wichtige – Arbeit unserer Stiftung gar nicht möglich. Allen
Freundinnen und Freunden der TIR möchten wir auf diesem Weg ganz herzlich für
Ihre Treue danken! |