| Liebe Freundinnen und Freunde der
Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
In Zusammenarbeit mit Heribert
Rausch, ordentlicher Professor für Umwelt- und Verwaltungsrecht, und seinem
Assistententeam durften Antoine F. Goetschel und Gieri Bolliger von der TIR als
Lehrbeauftragte der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich vom
28. bis 30. März 2007 erneut ein Blockseminar im Tierschutzrecht durchführen. 16
am Tierschutz interessierte (vorwiegend Jus-)Studierende der Uni Zürich hatten
im Vorfeld der Veranstaltung umfassende und teilweise hervorragende
Seminararbeiten zu rechtlichen Aspekten der Mensch-Tier-Beziehung verfasst. In
Solothurn wurden diese von den Bearbeitern nun vorgestellt und im Plenum
diskutiert.
Auch für dieses insgesamt bereits
vierte Tierschutzrechts-Seminar war der Katalog der Referatsthemen sehr
ausgewogen. Am ersten Tag reichte das Spektrum von einem eingehenden
inhaltlichen Vergleich zwischen dem geltenden und dem voraussichtlich 2008 in
Kraft tretenden neuen Tierschutzgesetz bis zu einer kritischen Übersicht über
die kantonal sehr unterschiedliche rechtliche Erfassung der Hundehaltung. Zudem
wurden die sog. "Grundsatzartikel Tiere" (d.h. die 2003 eingeführten
Bestimmungen, wonach Tiere keine Sachen mehr darstellen) diskutiert. Mit Hilfe
einer umfassenden Praxisumfrage wurde dabei beispielsweise aufgezeigt, dass das
System der kantonalen Meldestellen (mit dem die massive Verkürzung der Frist des
Eigentumsübergangs auf den Finder eines entlaufenen oder verlorenen Heimtieres
auf nur noch zwei Monate rechtfertigt wird) leider verschiedene erhebliche
Mängel aufweist.
Der zweite Tag wurde mit einem
aufschlussreichen Referat über die gesetzlichen Grundlagen des schweizerischen
Artenschutzes eröffnet. Es folgten je ein Doppelvortrag über "Tiere im Einsatz"
und "Störefried Tier – Rechtlicher Umgang mit unerwünschten Tieren", bei denen
vor allem rechtliche Aspekte des Hunde- und Pferdesports (mit der Doppelregelung
durch gesetzliche und verbandsinterne Normen) sowie die Problematik der
Schädlingsbekämpfung beleuchtet wurden. Besondere Bedeutung kam alsdann dem Tier
im Strafrecht zu. Eine Studentin besprach die Strafbestimmungen im neuen
Tierschutzgesetz und dabei vor allem die Strafbarkeit der Verletzung der
tierlichen Würde, während eine andere sich dem Versuch der sog. Reobjektivierung
des Tierschutzstrafrechts widmete und einen sehr praxisnahen Tarifkatalog für
die Sanktionierung der einzelnen Tierschutzverstösse aufstellte. Ein weiteres
Thema betraf in der Folge das Verhältnis des Schweizer Tierschutzrechts zu den
Bestimmungen des Europarats und der Europäischen Union, was am Beispiel des
Tiertransportbereichs dargestellt wurde. Ein Doppelreferat über das Schutzniveau
des neuen Schweizer Tierschutzgesetzes im Vergleich zu den Erlassen in
Deutschland, Österreich, Liechtenstein und Italien sowie ein
rechtsphilosophischer Beitrag zum Thema "Weiterentwicklung des Tierschutzrechts
auf der Basis der Tierrechtstheorie" rundeten das breite Themenspektrum ab. Den
ausführlichen Themenkatalog finden Sie hier.
Die Präsentationen waren durchwegs
sehr gut vorbereitet, anschaulich und auf die juristischen Aspekte der einzelnen
Themen fokussiert. In der Regel beurteilten die ReferentInnen die Sachlage
kritisch und konnten dabei nicht selten Schwachstellen in Wortlaut, Systematik
und vor allem auch in der Umsetzung des geltenden Tierschutzrechts offen legen.
Die den Vorträgen jeweils folgende Diskussion verlief sachlich, dennoch aber
angeregt und erfrischend und wurde durch eingeladene Fachleute zusätzlich
bereichert. Namentlich Amedeo Baumgartner vom Rechtsdienst des Bundesamts für
Veterinärwesen (BVET) und Dr. Nils Stohner, Verfasser einer herausragenden
Dissertation zum Verhältnis Tierschutz und WTO-Recht und jetziger
Gerichtsschreiber am Bundesgericht, vermittelten dabei immer wieder
aufschlussreiche Einblicke in die Praxis und zeigten Diskrepanzen zur Theorie
auf. Als Gäste durfte ausserdem auch eine stattliche Anzahl interessierter
TIR-MitarbeiterInnen begrüsst werden, die sich ebenfalls rege an den
Diskussionen beteiligten.
Traditionellerweise kam neben dem
fachlichen auch der gesellschaftliche Teil der Veranstaltung nicht zu kurz. Bei
gemütlichem Beisammensein wurde jeweils am Abend – und teilweise bis in die
frühen Morgenstunden – debattiert (wobei die Dozenten, Assistenten und Gäste den
Studierenden an Durchhaltevermögen auch diesmal in nichts nachstanden).
Abgerundet wurde das Blockseminar durch einen interessanten Stadtrundgang durch
Solothurn mit anschliessender Besichtigung der legendären "Öufi-Brauerei" und
einem beschwingten Seminarabend im Hotel Krone.
Aus Sicht der TIR war die
Veranstaltung ein voller Erfolg – und es wird hoffentlich auch allen übrigen
TeilnehmerInnen noch lange in bester Erinnerung bleiben. Die allermeisten der
jeweils rund zwanzigseitigen Seminararbeiten werden in den nächsten Wochen
gebunden und in die Bibliothek der TIR integriert, um auch weiteren
Interessierten zur Verfügung zu stehen. Die inhaltlichen Auseinandersetzungen
mit den gewählten Themen waren intensiv und gehaltvoll, und die gesamthaft hohe
Qualität der Arbeiten und Präsentationen darf als deutliches Zeichen für
Motivation und Einsatzbereitschaft junger Juristinnen und Juristen für das Tier
im Recht gedeutet werden. In diesem Sinne waren auch die zwischenmenschlichen
Kontakte erfreulich und sehr ermutigend.
Die TIR freut sich sehr über ein
rundum gelungenes Seminar und dankt allen Verantwortlichen und TeilnehmerInnen
noch einmal ganz herzlich für ihren persönlichen Beitrag.

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