Bestehen statistische Angaben über den Vollzug des Tierschutzstrafrechts in der Schweiz?
Tierquälereien werden in der Schweiz zu lasch geahndet. Dies belegt ein auswertender Bericht der Stiftung für das Tier im Recht, welcher im Oktober 2004 der Öffentlichkeit vorgestellt worden ist. Die am häufigsten ausgesprochenen Bussen für Tierquälereien im Jahr 2003 betragen bloss 500 Franken, für andere Tierschutzwidrigkeiten (Übertretungen) 400 Franken. Damit liegt die Strafe für Tierdelikte hinter den restlichen Bussen von median 600 Franken zurück (Bundesamt für Statistik). Bei 17 Kantonen beträgt die Anzahl von Tierschutzfällen während 1999 – 2003 (von gesamthaft 1’923 dem Bundesamt für Veterinärwesen gemeldeten Fällen) weniger als 0,5 Fälle pro 10'000 EinwohnerInnen und Jahr. Dabei beträgt der gesamtschweizerische Durchschnitt von 0,52. Die Liste der Kantone mit den häufigsten Tierschutzstrafentscheiden pro Kopf wird mit 1,5 Fällen pro Jahr und 10'000 EinwohnerInnen (seit 2001) von St. Gallen angeführt. Dort vertritt seit 2000 das Tierschutzamt die Tiere im Strafverfahren. Kurz darauf folgt der Kanton Zürich mit 0,94 Fällen, wo seit mehr als zehn Jahren der Tieranwalt amtet. Am besten wird das Rindvieh strafrechtlich geschützt (526 Fälle mangelhafter Haltung und Pflege und 399 wegen Anbindehaltung), wohl vor allem deshalb, weil schlecht gehaltenes Rindvieh Kürzungen von Direktzahlungen nach sich zieht. Erst an dritter Stelle folgen die Hunde (240). Mit 13 Fällen von 1993 bis 2003 wurden praktisch keine Verstösse im Tierversuchsbereich geahndet. Grundlage des auswertenden Berichts bilden sämtliche dem Bundesamt für Veterinärwesen gemeldeten Entscheide im Tierschutzstrafrecht von 1993 – 2003 sowie die Fälle des Zürcher Tieranwalts 1999 – 2003, welche alle anonymisiert und zusammengefasst auf der Datenbankkostenlos abgerufen werden können.
Für die Stiftung für das Tier im Recht sind die ausgesprochenen Bussen von median 500 Franken bei Tierquälereien nicht abschreckend und griffig genug. Auch verlangt sie wegen der häufig unrichtigen Anwendung des Tierschutzrechts eine stärkere Aus- und Weiterbildung der Strafverfolgungsbehörden in diesem Bereich sowie eine Parteistellung des Tierschutzes in Form eines unabhängigen Tieranwalts für alle Kantone.