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Stiftung für das Tier im Recht
  
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Häufige Fragen (FAQ)

 

Bestehen statistische Angaben über den Vollzug des Tierschutzstrafrechts in der Schweiz?

 
Tierquälereien werden in der Schweiz zu lasch geahndet. Dies belegt ein auswertender Bericht der Stiftung für das Tier im Recht, welcher im Oktober 2004 der Öffentlichkeit vorgestellt worden ist. Die am häu­figsten ausgesprochenen Bussen für Tierquälereien im Jahr 2003 betragen bloss 500 Franken, für andere Tierschutzwidrigkeiten (Übertretungen) 400 Franken. Damit liegt die Strafe für Tier­delikte hin­ter den restlichen Bussen von median 600 Franken zurück (Bundesamt für Statistik). Bei 17 Kantonen beträgt die Anzahl von Tierschutzfällen während 1999 – 2003 (von gesamthaft 1’923 dem Bundesamt für Ve­teri­när­wesen ge­meldeten Fällen) weniger als 0,5 Fälle pro 10'000 EinwohnerInnen und Jahr. Dabei beträgt der gesamt­schweize­rische Durchschnitt von 0,52. Die Liste der Kantone mit den häufigsten Tierschutz­strafent­scheiden pro Kopf wird mit 1,5 Fällen pro Jahr und 10'000 EinwohnerInnen (seit 2001) von St. Gal­len an­geführt. Dort vertritt seit 2000 das Tierschutzamt die Tiere im Strafverfahren. Kurz darauf folgt der Kanton Zü­rich mit 0,94 Fäl­len, wo seit mehr als zehn Jahren der Tieranwalt amtet. Am besten wird das Rindvieh strafrechtlich geschützt (526 Fälle mangelhafter Haltung und Pflege und 399 wegen Anbin­dehaltung), wohl vor al­lem deshalb, weil schlecht gehaltenes Rindvieh Kür­zungen von Direktzahlun­gen nach sich zieht. Erst an dritter Stelle folgen die Hunde (240). Mit 13 Fällen von 1993 bis 2003 wurden praktisch keine Ver­stösse im Tierversuchsbereich geahndet. Grundlage des auswertenden Berichts bilden sämtliche dem Bun­desamt für Veterinärwesen gemeldeten Entscheide im Tierschutz­strafrecht von 1993 – 2003 so­wie die Fälle des Zürcher Tieranwalts 1999 – 2003, welche alle anony­misiert und zusammengefasst auf der Datenbank kostenlos abgerufen werden können.

Für die Stiftung für das Tier im Recht sind die ausgesprochenen Bussen von median 500 Fran­ken bei Tierquälereien nicht abschreckend und griffig genug. Auch verlangt sie wegen der häufig un­richtigen Anwendung des Tierschutzrechts eine stärkere Aus- und Weiterbil­dung der Strafverfol­gungsbehörden in diesem Bereich sowie eine Parteistellung des Tierschutzes in Form eines unab­hängigen Tieranwalts für alle Kantone.

 
Weitere Informationen:
» Auswertender Bericht "Tendenzen bei der strafrechtlichen Beurteilung von Tierschutzwidrigkeiten in der Schweiz 1993-2003" (PDF)
 
 
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