Die Revision des eidgenössischen Tierschutzgesetzes: Wie stellt sich die Stiftung für das Tier im Recht dazu?
Die politischen Debatten zur Anpassung des Tierschutzgesetzes können aus Sicht des Tierschutzrechts nicht befriedigen. Zahlreiche teils jahrzehntealte und im Ausland umgesetzte Forderungen sind nicht berücksichtigt. Der bundesrätliche Entwurf aus dem Jahre 2002 ist in einigen Teilen, etwa im Bereich der Aus- und Weiterbildung, zwar etwas verbessert worden. Andere Punkte, wie etwa die Verantwortung gegenüber dem Tier als Mitgeschöpf und die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Tragbarkeit beim Erarbeiten von Richtlinien zur Tierhaltung, sind abschwächend. Wesentliche Postulate wie der Schutz des Lebens von Tieren, der beschränkte und gezielte Schutz von Wirbellosen in ihrer Würde und nicht bloss Empfindungsfähigkeit, sind bislang nicht berücksichtigt. Die Stiftung für das Tier im Recht setzt sich mit sehr zahlreichen Tierschutzorganisationen dafür ein, dass die wichtigen Forderungen zugunsten des Tieres nun aufgegriffen werden. Grundlage hierfür bildet der Gesetzesentwurf der Stiftung für das Tier im Recht für ein tiergerechteres, innovatives und realisierbares Tierschutzgesetz. Das erste Kapitel "Tierschutzrecht - Schweiz - Allgemeines zur Revision TSchG" hält Sie auf dem laufenden.