Werden mit den "Grundsatzartikeln Tiere" Tiere geschützt?
Ja. Die Bestimmungen, die seit dem 1. April 2003 gelten, haben einen teils tierschützerischen Inhalt. So etwas dann, wenn Tiere auf Kosten des Schädigers zum Tierarzt gebracht werden können und der den Tieren diese Pflege angedeihen lassen kann, wie sie sich jeder Tierhalter leisten würde. Oder wenn gefundene Tiere nicht mehr fünf Jahre lang gehalten werden müssen im Wissen, dass der frühere Tierbesitzer die Rückplatzierung des Tieres verlangen kann. Oder wenn der Richter das Tier bei Prozessen rund um das Tier an diejenige Person zusprechen kann, welche dem Tier in tierschützerischer Hinsicht eine bessere Unterbringung gewährleistet. Auch soll der Grundsatz „Das Tier ist keine Sache“ als Programmartikel bekannt werden und alle Tierhalterinnen und Tierhalter auffordern, auf die Bedürfnisse der Tiere voll und ganz einzugehen, handle es sich um landwirtschaftliche Nutztiere, um Wildtiere (etwas im Zoo), um Heimtiere oder um Versuchstiere.